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   OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01   

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https://dejure.org/2002,3567
OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01 (https://dejure.org/2002,3567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2002 - 27 U 212/01 (https://dejure.org/2002,3567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 27 U 212/01 (https://dejure.org/2002,3567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen den Geschäftsführer einer GmbH; Geltendmachung eines Vermögensnachteils der Gesellschaft durch den geschäftsführenden Alleingesellschafter; Zurechnung des Anspruchs zur Haftungsmasse bei Insolvenz der Gesellschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruchsberechtigte Gesellschafter, Haftung nach § 43 GmbHG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Eigener Ersatzanspruch des GmbH-Alleingesellschafters wegen eines Schadens der GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1259
  • NJW-RR 2004, 1511 (Ls.)
  • ZIP 2002, 1486
  • MDR 2002, 1132
  • BB 2002, 1560
  • NZG 2002, 780
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01
    Wohl ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (BGHZ 61, 380 = NJW 1974, 134; NJW 1977, 1283; NJW-RR 1989, 684; NJW-RR 1991, 551; NJW-RR 1995, 864).

    Es ist in diesen Fällen entgegen der Ansicht des Beklagten auch ohne Bedeutung, dass die etwaige Schmälerung oder Vergrößerung des GmbH-Gewinns aus betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gründen nicht völlig identisch mit dem ist, was auf den Gesellschafter als Gewinn zufließt oder von ihm als Verlust zu tragen ist; BGH NJW 1974, 134/5; NJW 1977, 1283/4 unter b); NJW-RR 1991, 551/2).

    Dazu, dass die Ersatzleistung in das Vermögen der Gesellschaft gehört, weil nur so die richtige Haftungsmasse wieder hergestellt wird, vgl. auch die Anmerkung von Hüffer zu BGH NJW 1977, 1283, dort S. 1285 unter II. 1) sowie die Nachweise in BGH a. a. O. unter II. 2).

  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01
    Wohl ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (BGHZ 61, 380 = NJW 1974, 134; NJW 1977, 1283; NJW-RR 1989, 684; NJW-RR 1991, 551; NJW-RR 1995, 864).

    Es ist in diesen Fällen entgegen der Ansicht des Beklagten auch ohne Bedeutung, dass die etwaige Schmälerung oder Vergrößerung des GmbH-Gewinns aus betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gründen nicht völlig identisch mit dem ist, was auf den Gesellschafter als Gewinn zufließt oder von ihm als Verlust zu tragen ist; BGH NJW 1974, 134/5; NJW 1977, 1283/4 unter b); NJW-RR 1991, 551/2).

  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 143/87

    Entschädigung eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft für

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01
    Wohl ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (BGHZ 61, 380 = NJW 1974, 134; NJW 1977, 1283; NJW-RR 1989, 684; NJW-RR 1991, 551; NJW-RR 1995, 864).

    Womöglich erwachsen den Insolvenzgläubigern daraus Schadensersatzansprüche gegen ihn, womöglich hat er gute Gründe, den Anspruch nicht zu verfolgen oder sich anderweitig mit dem Beklagten zu einigen; jedenfalls gehört der Anspruch in die Haftungsmasse der GmbH, weil ihr der Schaden unmittelbar zugefügt und nicht wie dem Gesellschafter nur "vermittelt" (so BGH NJW-RR 1989, 684 unter I. 3.) wurde und vor allem die Gesellschaftsgläubiger vor einer Realisierung des Anteilswertes durch den Gesellschafter zu befriedigen sind.

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 246/89

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Mehraufwendungen der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01
    Wohl ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (BGHZ 61, 380 = NJW 1974, 134; NJW 1977, 1283; NJW-RR 1989, 684; NJW-RR 1991, 551; NJW-RR 1995, 864).

    Es ist in diesen Fällen entgegen der Ansicht des Beklagten auch ohne Bedeutung, dass die etwaige Schmälerung oder Vergrößerung des GmbH-Gewinns aus betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gründen nicht völlig identisch mit dem ist, was auf den Gesellschafter als Gewinn zufließt oder von ihm als Verlust zu tragen ist; BGH NJW 1974, 134/5; NJW 1977, 1283/4 unter b); NJW-RR 1991, 551/2).

  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01
    Betroffen von den dem Beklagten vorgeworfenen Handlungen wären allenfalls die mit der Gesellschafterstellung vermittelten Vermögenswerte des Beklagten, nicht der Bestand der Gesellschafterstellung als solcher oder die in ihr verkörperten Rechte bzw. der "Kern" der Mitgliedschaft; vgl. BGH in NJW 1990, 2877/80 "Schärenkreuzer"; Palandt-Thomas, Rz. 27 zu § 823 BGB.
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01
    § 266 StGB verlangt indes Identität des betreuten und des geschädigten Vermögensinhabers; vgl. Hübner in Leipziger Kommentar § 266 StGB, Rz. 89. Auch die Entscheidung des BGH vom 17.3.1987 in NJW 1987, 2008 weitet die Vermögensbetreuungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH nicht auf deren Gesellschafter aus, sondern betrifft die Pflichten der geschäftsführenden Komplementärin in einer Personengesellschaft (in jenem Fall eine GmbH) gegenüber den Kommanditisten.
  • BGH, 23.03.1995 - III ZR 80/93

    Direktanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH wegen Amtshaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01
    Wohl ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (BGHZ 61, 380 = NJW 1974, 134; NJW 1977, 1283; NJW-RR 1989, 684; NJW-RR 1991, 551; NJW-RR 1995, 864).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14

    Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?

    Dies gilt selbst dann, wenn die vom Schädiger gegenüber der Gesellschaft begangene Pflichtverletzung sich gleichzeitig als Pflichtverletzung gegenüber dem Gesellschafter darstellt (OLG Hamm vom 04.06.2002 - 27 U 212/01; OLG Koblenz vom 08.04.2010 - 6 U 207/09).
  • OLG Hamm, 03.08.2009 - 8 U 237/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung eines gesellschaftsintern delgierten Stimmrechts;

    Allein über deren Vermögenseinbuße würde der Klägerin reflexartig ein (Vermögens-) Schaden an ihrer Gesellschaftsbeteiligung vermittelt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, 1259 f.), der allerdings nach dem oben Gesagten nicht i. S. d. §§ 249 ff. BGB ersatzfähig ist.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Grünen und geschwärzten grünen Oliven als

    Auch das Oberlandesgericht Hamm betont, dass immer dann, wenn der mittelbare Schadensersatzanspruch des Gesellschafters mit dem der unmittelbar geschädigten Gesellschaft konkurriert, der Anspruch des Gesellschafters grundsätzlich auf Leistung an die Gesellschaft beschränkt ist, da der Anspruch zu deren Haftungsmasse gehört, weil ihr der Schaden unmittelbar zugefügt und nicht wie dem Gesellschafter nur "vermittelt" worden ist (Urt. v. 04.06.2002 - 27 U 212/01, NJW-RR 2002, 1259).
  • OLG München, 20.06.2012 - 7 U 3557/11

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mittelbar geschädigter

    Allerdings scheitern die von den Klägern geltend gemachten Schadensersatzansprüche in jedem Fall daran, dass die Kläger einen eigenen Anspruch nicht geltend machen können, soweit dieser mit dem bei der GmbH entstandenen identisch ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1259).
  • LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09

    Pflichtverletzung aus dem mit der Erblasserin geschlossenen

    Den dadurch hervorgerufenen Gefahren einer Entziehung der Haftungsmasse zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger sowie einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers durch (zuerst) den Gesellschafter und (anschließend) die Gesellschaft ist dahingehend zu begegnen, dass in solchen Fällen der Alleingesellschafter nur Leistung an die Gesellschaft verlangen kann (BGH NJW 1977, 1283 ff.; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 27 ff.; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1259f.).
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